|
Allgemeine Vorschriften für Piloten ( 1920 )
|
|
|
|
|
1. |
Starten Sie das Flugzeug nur dann, wenn Sie ganz sicher sind, daß es auch fliegen wird. |
|
2. |
Starten Sie nicht mit tropfendem Motor. |
|
3. |
Fahren Sie keine starken Kurven auf dem Rollfeld. |
|
4. |
Halten Sie stets ein Tuch bereit, um die Brille putzen zu können. |
|
5. |
Beim Abflug ist es verboten, sich auf Trittbretter, Tragflächen oder auf dem Heck des Flugzeuges aufzuhalten. |
|
6. |
Falls beim Abflug ein Motorschaden entsteht, muß trotz aller Hindernisse sofort gelandet werden. |
|
7. |
Die Geschwindigkeit eines anrollenden Flugzeuges sollte die eines laufenden Menschen nicht überschreiten. |
|
8. |
Vertrauen Sie nicht dem Höhenmesser. |
|
9. |
Beim Fliegen dürfen die Piloten keine Sporen tragen. |
|
|
Herkunft unbekannt. Unbestätigen Angaben zufolgen waren diese Vorschriften bis 1974 tatsächlich gültig. |
|